ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Leistungen auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich aus abweichenden Vereinbarungen oder den Umständen nicht etwas Anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn eine Partei nicht mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Der Kunde ist mit Ausnahme der Fälle, in denen etwas Anderes schriftlich vereinbart ist, nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages in Bezug auf das Vertragsobjekt andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde für hierdurch entstehende Schäden und verpflichtet sich die fällige Provision zu zahlen.

3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden oder anderen Auskunftsbefugten zur Verfügung gestellten Informationen. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf bzw. -vermietung des Vertragsobjektes bleiben vorbehalten.

4. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, neben dem Kunden auch für die andere Partei des Hauptvertrages (Kauf-/Mietvertrag) courtagepflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit Die Investoren Immobilien Group ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet).

5. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit zwischen den Parteien in Bezug auf das Vertragsobjekt statt des ursprünglich erstrebten Hauptvertrages ein anderer zustande (z.B. Kauf- statt Mietvertrag), berührt dies den Courtageanspruch im Grundsatz nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB oder wie bei dem Hauptvertrag angegebene Aufwandentschädigung / Mehrerlösvereinbarung als geschuldet.

6. Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit in Bezug auf das Vertragsobjekt und/oder die Vertragsbereitschaft der anderen Partei des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis später während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.( Vorkenntnis Ist dem Kunden das von der Investoren Immobilien Group angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der Investoren Immobilien Group zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der Investoren Immobilien Group sämtliche Aufwendungen, die der Investoren Immobilien Group dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen).

7. Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objektbezogenen Auskünfte sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für den/die jeweils als Empfänger benannten Kunden bestimmt. Der Kunde ist nach Abschluss eines Maklervertrages verpflichtet, mit diesen Informationen vertraulich umzugehen und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde dagegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Maklercourtage.

8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn dieser auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Diese Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Courtageforderung nur geltend machen, wenn seine Forderungen auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 i.V.m. §1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Investoren Immobilien Group, Friedrich-Engels-Allee 294, 42285 Wuppertal. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

11. Salvatorische Klausel sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

12. Haftungsbegrenzung Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Investoren Immobilien Group, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der Investoren Immobilien Group garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

13. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.

14. Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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